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Ändern des Erscheinungsbildes von Inhaltsverzeichnissen, Indizes, Rechtsgrundlagenverzeichnissen und Abbildungsverzeichnissen
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- Zeigen Sie im Menü Einfügen auf Referenz, klicken Sie dann auf Index und Verzeichnisse und anschließend auf die gewünschte Registerkarte.
- Klicken Sie im Feld Formate auf Von Vorlage und dann auf Bearbeiten.
- Klicken Sie im Feld Formatvorlagen auf die zu ändernde Formatvorlage und dann auf Bearbeiten.
- Wenn Sie die neue Formatvorlagendefinition zu der Vorlage (Vorlage: Eine oder mehrere Dateien, welche die Struktur sowie Tools für Format, Seitenlayout und weiteren Elementen der fertigen Dateien enthalten. Mit Word-Vorlagen können Sie z.B. ein einzelnes Dokument gestalten, mit FrontPage-Vorlagen eine ganze Website.) hinzufügen möchten, aktivieren Sie das Kontrollkästchen Zur Vorlage hinzufügen.
- Wählen Sie unter Format die gewünschten Optionen aus.
Anmerkungen
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Um das Erscheinungsbild eines Inhaltsverzeichnisses in einem Webframe (Frames: Das benannte Teilfenster einer Framesseite. Der Frame wird in einem Webbrowser als einer von mehreren Fensterbereichen angezeigt, in denen Seiten angezeigt werden können. Ein Frame kann über Bildlaufleisten verfügen und in der Größe veränderbar sein, und er kann einen Rahmen aufweisen.) zu ändern, müssen Sie erst die Einfügemarke in dem Frame positionieren, der das Inhaltsverzeichnis enthält. Um das Erscheinungsbild eines Inhaltsverzeichnisses zu ändern, das mit Hyperlinks (Hyperlink: Farbiger und unterstrichener Text oder Grafiken, auf den/die Sie klicken, um zu einer Datei, einer bestimmten Stelle in einer Datei, einer Webseite im World Wide Web oder einer Webseite im Intranet zu wechseln. Hyperlinks können auch zu Newsgroups sowie zu Gopher-, Telnet- und FTP-Sites führen.) arbeitet, ändern Sie die Eigenschaften der Hyperlinkformatvorlage.
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Um den Text eines einzelnen Eintrags zu bearbeiten, rufen Sie die Quelle des Eintrags auf, bearbeiten Sie sie und aktualisieren Sie dann das gesamte Inhaltsverzeichnis, den gesamten Index (Index: Eine Liste der wichtigen Wörter und Ausdrücke in einem gedruckten Dokument mit Angabe der jeweiligen Seitenzahl.), das gesamte Rechtsgrundlagenverzeichnis (Rechtsgrundlagenverzeichnis: Eine Liste von Quellenangaben, wie Verweise auf Fälle, Gesetze und Vorschriften, in einem juristischem Dokument mit Angabe der Seiten, auf denen diese Quellen aufgeführt sind.) oder das gesamte Abbildungsverzeichnis (Abbildungsverzeichnis: Eine Liste der Beschriftungen für Abbildungen, Diagramme, Grafiken, Folien bzw. andere Darstellungen mit Angabe der Seiten, auf denen diese Beschriftungen zu finden sind.).
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